Hockey Entscheidungen

Nichteintragung von Spielern im Spielberichtsbogen

BHV Schiedsgericht

Folgen des versehentlichen Nichteintrags von Spielern im Spielberichtsbogen

17.07.2013 - In einem Berliner Jugendspiel setzte eine Mannschaft zwei Stammspieler ein, die von dem Betreuer des Einspruchsführers vor Beginn des Spiels nicht im Spielformular eingetragen worden waren. Grund dafür war, dass die Pässe der beiden Spieler sich nicht in der Passmappe befanden, was der erst seit vier Wochen bei dem Einspruchsführer tätige Betreuer nicht bemerkte, und er nur die Spieler eintrug, für die er Pässe in der Passmappe vorfand. Mit Entscheidung vom 7. Mai 2013 verhängte der ZA Jugend des Berliner HV gegen den Einspruchsführer eine Geldstrafe von 100 € pro „vergessenen“ Spieler und erhob zusätzlich eine Verfahrenskostenpauschale in Höhe von 25 €.

Gegen diese Entscheidung erhob der betroffene Verein Einspruch beim Berliner Verbandsschiedsgericht. Das Gericht hob im Juni 2013 die Entscheidung des ZA auf und verhängte stattdessen eine Geldstrafe in Höhe von 45 € (ohne Verfahrenskosten). Die Ergebnisse der Entscheidung lassen sich leitsatzartig wie folgt zusammenfassen:

1. Das nicht absichtliche, sondern versehentliche Unterlassen der Eintragung von Spielern im Spielberichtsbogen vor dem Spiel stellt nicht mehr als eine unvollständige Ausfüllung des Spielformulars dar.
2. Das ebenso fahrlässige Nicht-Mitführen von zwei Spielerpässen besitzt grundsätzlich ebenfalls keinen über die Regelungen in der Zusatzspielordnung des BHV hinausgehenden besonderen Unrechtsgehalt.
3. In einem solchen Fall ist es unangemessen, eine über den Strafenkatalog der Zusatzspielordnung hinausgehende Strafe zu verhängen.
4. Eine Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Verfahrenskostenpauschale (hier: von 25 €) fehlt im BHV.

 

» Urteil des BHV Schiedsgerichts (PDF)

 
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