Hockey Entscheidungen

Nichtantreten zu einem Shoot-Out

OHV-Schiedsgericht

Nichtantreten zu einem Shoot-Out

30.4.2020 - In einem Relegationsspiel zwischen den Mannschaften der Vereine G und S war die Durchführung eines Shoot-Out-Wettbewerbes erforderlich geworden. Nach jeweils sechs Schützen stand es unterschieden. Nach der insgesamt siebte Shoot-Out des Vereins S erfolgreich verwandelt worden war, erklärten die Schiedsrichter den Shoot-Out-Wettbewerb für beendet und die Mannschaft des S zur Siegerin, ohne auch die zweite Schützin des Antragstellers antreten zu lassen. Nach Protesten beider Seiten verließen die Schiedsrichter die Halle, um sich zu beraten. Sie kehrten nach ca. 15 Minuten in die Halle zurück und forderten beide Mannschaften dazu auf, den Shoot-Out-Wettbewerb wieder aufzunehmen. Die Mannschaft des Antragsstellers G verweigerte jedoch die Wiederaufnahme. Die Schiedsrichter finalisierten daraufhin den Elektronischen Spielberichtsbogen, vermerkten, dass der Verein S den Shoot-Out-Wettbewerb gewonnen habe und trugen dort unter „Bemerkungen“ ein, dass sich die Mannschaft des Antragsstellers G dazu entschieden habe, zur Fortsetzung des Shoot-Out-Wettbewerbes nicht mehr anzutreten.

Der ZA des OHV verhängte daraufhin gegen den Antragsteller G wegen unsportlichen Verhaltens gemäß § 50 Abs. 6 SPO DHB eine Geldstrafe i.H.v. 100 € zzgl. der Verfahrenskosten i.H.v. € 50 € verpflichtet. Der hiergegen gerichtete Einspruch des Antragstellers G gegen den OHV hatte Erfolg und führte zur Aufhebung des Strafbescheides.

» Entscheidung des OHV-Schiedsgerichts

 
Kontakt
Mail sendenChristian Deckenbrock
Auswahl
» Aktuell
» Startseite
» Archiv
Suche

Geben Sie ein Stichwort ein und [return].

 

» Impressum   » Datenschutz © 2024 • hockey.de