Hockey Entscheidungen

Härtefallentscheidung 1. Bundesliga Herren

DHB Bundesoberschiedsgericht

Härtefallentscheidung in der 1. Bundesliga Herren

19.06.2009 - Der Kläger und Revisionsführer, ein Verein aus Hamburg, begehrte auf der Grundlage der Härtefallklausel des § 20 Abs. 5 Buchst. e) SPO DHB (in der damals geltenden Fassung) die Spielberechtigung eines Spielers für seine 1. Herrenmannschaft, die in der 1. Herren-Bundesliga spielte, für die (laufende) Feldhockeysaison 2008/2009 ab dem 1. April 2009. Der betreffende Spieler, der bis dato für einen Münchener Verein in der 2. Herren-Bundesliga gespielt hatte, ist zum 1. Januar von seinem Arbeitgeber von München nach Hamburg versetzt worden. Das Bundesoberschiedsgericht hat - im Ergebnis in Übereinstimmung mit dem Zuständigen Ausschuss des DHB und dem Bundesschiedsgericht - einen Härtefall verneint, weil an ihn in der 1. Bundesliga Herren besondere Voraussetzungen zu stellen seien.

 

Anmerkung: Anhang 6 der SPO DHB sah in der Feldhockeysaison 2008/09 folgende (inzwischen geänderte) Regelung vor:
„D. Spielberechtigung (Abweichung von § 20 Abs. 5 Buchstabe a)
(20) Ein Spieler ist für Meisterschaftsspiele der Feldhockeysaison 2008 / 2009, die nach dem 1. April 2009 ausgetragen werden, für einen Verein nur dann spielberechtigt, wenn er auch für alle Meisterschaftsspiele dieses Vereins in der Feldhockeysaison 2008 / 2009, die bis zum 31.10.2008 ausgetragen worden sind, spielberechtigt war. Dies gilt nicht für Spieler, die nach dem 1. April 2008 noch für die Altersklasse der Jugend A (U18) spielberechtigt sind.“

 

» Urteil des Bundesoberschiedsgerichts (PDF)

 

 

 
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