Hockey Entscheidungen

Schiedsrichtereinsätze als Strafe?

DHB Bundesschiedsgericht und DHB Bundesoberschiedsgericht

Ersatzmaßnahme für eine Geldstrafe, die gegen einen Trainer aufgrund unsportlicher Äußerungen zur Leistung der Schiedsrichter verhängt wurde.

9.7.2017 - Ein Trainer kritisierte nach einem verlorenen Halbfinalspiel um die Deutsche Meisterschaft in einem Interview, welches unmittelbar nach einem Spiel über Lautsprecher in der Halle zu hören war und mutmaßlich auch über Fernsehübertragungen verbreitet wurde, die Leistung der Schiedsrichter. Der ZA hat dieses als unsportliches Verhalten gewertet und gemäß § 23 Abs. 6 SPO DHB gegen diesen Trainer eine Geldstrafe von 500 Euro verhängt. Das vom Trainer angerufene Bundesschiedsgericht vertrat die Auffassung, dass die Trainer in den Bundesligen eine Vorbildfunktion haben, und teilte die Ansicht des ZA, dass das Verhalten des Trainers als unsportlich zu bewerten ist, jedoch nicht in einem Maße, welches die Verhängung einer Geldstrafe rechtfertige, zumal hier das Recht auf freie Meinungsäußerung beachtet werden müsse. Das Bundesschiedsgericht hob daher die Geldstrafe auf und ordnete stattdessen gemäß § 13 Abs. 1 Buchst. b SGO DHB an, dass der Trainer zwei Feldhockey Meisterschaftsspiele der Erwachsenen als Schiedsrichter zu leiten habe und dieses durch Vorlage einer Kopie des Spielberichtsbogens nachweisen müsse. Die vonseiten des DHB eingelegte Revision hat das Bundesoberschiedsgericht mit Entscheidung vom 9.7.2017 zurückgewiesen.
 

» zum Urteil des DHB Bundesschiedsgerichts (PDF)

» zum Urteil des DHB Bundesoberschiedsgerichts (PDF)
 

 
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