19.02.2019 - Der 54. Ordentliche Bundestag des DHB wird am Samstag, 25. Mai 2019 in Grünstadt stattfinden. Die Einberufung mit Tagesordnung und gestellten Anträgen wird gemäß Satzung bis einschließlich 22. März 2019 veröffentlicht werden.
Anträge (gem. §15 (4) der Satzung) zum Bundestag müssen spätestens bis zum 24. Februar 2019 (einschließlich) in Textform (§ 126 b BGB - lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden unzweifelhaft erkennbar ist), in der DHB-Geschäftsstelle (Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach, E-Mail: info@deutscher-hockey-bund.de, Fax: 02161/30772-20) eingegangen sein.
Die Antragstellung kann also schriftlich, per Telefax oder per Email erfolgen. Die Antragstellung muss den Antragsgegenstand genau bezeichnen und den Antragsteller unzweifelhaft erkennen lassen. Bei Anträgen auf Satzungsänderung muss genau bezeichnet werden, an welcher Stelle die Satzung wie geändert werden soll. Eine Änderung des Antrags nach Ablauf der Antragsfrist ist nicht möglich. Maßgeblich ist der Eingang der Anträge beim Deutschen Hockey-Bund e.V. - nicht deren Absendung.
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