Bremen

Offizielle Mitteilungen

BRE - Mitteilungen • Nr. 60 vom 20.2.2024

Verbandstag Bremer Hockey-Verband am 20. April 2024

Offizielle Einladung zum Verbandstag

Hiermit berufe ich gemäß § 12 Abs. 3 der Satzung des BHV den ordentlichen Verbandstag am Sonnabend, 20. April 2024 um 10:30 Uhr auf Einladung vom Club zur Vahr, Bürgermeister-Spitta-Alle 34, 28329 Bremen ein und bitte um zahlreiches Erscheinen der Mitgliedsvereine.

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Feststellung der vertretenen Stimmen

2. Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollführers

3. Bekanntgabe der vertretenen Stimmen

4. Berichte des Vorstandes (mit anschließender Aussprache)

  • 1.Vorsitzender
  • Vorstand Sport
  • Vorstand Breitensport u. Vereinsentwicklung
  • Vorstand Jugend
  • Vorstand Schiedsrichter
  • Vorstand Finanzen

5. Bericht der Kassenprüfer

6. Feststellung und Genehmigung des Etats des vergangenen Gescchäftsjahres

7. Entlastung des Vorstandes

8. Wahlen (turnusgemäß für 2 Jahre)

  • 1.Voritzender (derzeit komm. Frank Selzer nach Rücktritt von Matthias Kook)
  • Vorstand Sport (derzeit Ulf Meyerdierks)
  • stellv. Vorstand Jugend - Bestätigung der Wahl beim VJT (derzeit Kathrin Snudat)
  • Vorstand Breitensport und Vereinsentwicklung (derzeit Andreas Busch)
  • ein Kassenprüfer (derzeit Henning Mühl)

9. Festsetzung der Beiträge und Meldegelder

10. Beratung und Genehmigung des Haushaltsplans

11. Anträge

12. Verschiedenes

 

Die Berichte des Vorstandes und die termingerecht eingegangenen Anträge werden den Vereinen vor dem Verbandstag in Textform übermittelt. Anträge sind bis zum 23.03.2024 in Textform an den 1. Vorsitzenden zu richten. (Anträge müssen gemäß Satzung 4 Wochen vorher eingereicht und 2 Wochen vorher veröffentlicht werden.)

 

gez. Frank Selzer

1.Vorsitzender (komm.)


BRE - Spielbetrieb • Nr. 13 vom 20.10.2023

Kostenersatz der SR für Meisterschaftsspiele OL/VL BHV/NHV

 

Die SRA BHV/NHV haben im Umlaufverfahren folgenden Kostenersatz der SR für Meisterschaftsspiele im Zuständigkeitsbereich BHV/NHV beschossen:

 

  • Oberliga (Damen/Herren)                                                 50,--€ SPAE pro SR und Spiel

 

  • Verbandsliga (Damen/Herren) (vereinsneutrale Ansetzung)25,--€ SPAE pro SR und Spiel

 

  • Fahrtkosten (unverändert)  bei alleiniger Anreise              0,30 €/km
                                               bei gemeinsamer Anreise       0,35 €/km

 

 

Diese neue Bestimmung wird wirksam ab 1.November 2023

 

 

J.H. Kasper                                               Jens-M.Merchel

Vors. SRA BHV                                            Vors. SRA NHV                 


IGN - Mitteilungen • Nr. 55 vom 19.2.2024

Spielpläne Feldhockey RL Nord 23/24 im Saisonteil 2024

Die Vereine mit Mannschaften in den Regionalligen Feld 2023/2024 Damen und Herren werden hiermit aufgefordert, noch fehlende Spielansetzungen im Saisonteil 2024 bis zum 29.02.2024 per Mail an mich als Staffelleiter zu melden. Bei der zeitlichen Ansetzung sind, wenn gemäß § 15 Abs. 5 SPO IGN erforderlich, die Gastvereine zu beteiligen. Bis zum genannten Termin sind auch noch einvernehmliche Spielverlegungen bereits angesetzter Spiele möglich.

Ab 01.03.2024 gilt für einverhemliche Spielverlegungen § 15 Abs. 6 SPO IGN.

 

Frank Selzer

Staffelleiter RL Nord

 

 


DHB - Vorstand • Nr. 132 vom 10.4.2024

Ausschreibung DHB-Bundestag 2025

am 10.05.2025 oder 24.05.2025

Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung des "57. Ordentlicher Bundestag des DHB" für den 10.05.2025 oder den 24.05.2025 aus. In der Regel findet der Bundestag an einem Samstag statt mit einem Rahmenprogramm am Tag davor.

 

Da die Termine für den nationalen/internationalen Spielbetrieb zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht feststehen, kann ein konkretes Datum noch nicht festgelegt werden. 


Verbände und Vereine, die an der Ausrichtung interessiert sind, senden ihre Bewerbung unter Angabe von Veranstaltungsort, -konzept und jeweiligen Kosten für den ausrichtenden Verband/Verein und den DHB bitte bis 31.05.2024 an die DHB-Geschäftsstelle, Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach, E-Mail: info@deutscher-hockey-bund.de.

Henning Fastrich
Präsident
 


DHB - Sport • Nr. 219 vom 15.1.2024

Beschluss des Spielordnungsausschusses (SOA)

Spielerzahl im Feldhockey

Der SOA hat auf seiner Sitzung am 12.1.2024 beschlossen, § 32 Abs. 1 SPO DHB mit Wirkung vom 1.4.2024 (Jugendbereich) und zum 1.8.2024 (Erwachsenenspielverkehr unterhalb der Bundesligen) wie folgt zu ändern:

"Im Feldhockey besteht jede Mannschaft einschließlich aller Auswechselspieler aus höchstens 18 Spielern, von denen zwei Spieler Torwarte mit kompletter Schutzausrüstung sein müssen. Sind Teil einer Mannschaft nicht mindestens zwei Torwarte mit kompletter Schutzausrüstung, besteht die Mannschaft aus höchstens 17 Spielern."

In den Bundesligen ist die maximale Spielerzahl bereits mit Wirkung zum 1.8.2023 auf 18 festgelegt worden. Eine § 32 Abs. 1 SPO DHB (neu) entsprechende Regelung findet sich in § 27 Abs. 1 Spielordnung des HOCKEYLIGA e.V.

Das Präsidium hat diesen Beschluss zur Änderung der SPO DHB gemäß § 30 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt.

Mönchengladbach, den 15.1.2024

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Jugend • Nr. 68 vom 7.6.2023

Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend

 

Der Vizepräsident Jugend hat gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2023/24 benannt:
Andreas Knechten, Mülheim a.d. Ruhr

Daniel Gass, München

Ole Ingwersen, Lübeck

Ersatzmitglieder gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB sind Ulrike Schmidt (Tübingen) und Sonja Schwede (Köln).

 

Mönchengladbach, den 31. März 2023
Wibke Weisel
DHB Jugendsekretärin

 

 


DHB - Schiedsrichter • Nr. 51 vom 12.4.2024

Klarstellung §4.4 / Spielen des Torwarts ohne Helm

 

In Regel §4.4 wird grundsätzlich nicht zwischen einem Torwart im Erwachsenenbereich und einem Torwart im Jugendbereich unterschieden. Für beide Torwarte gilt, dass sie nur am Spiel teilnehmen dürfen, sofern Sie einen sicheren Kopfschutz (Helm) tragen. Geht dieser bei einer Abwehraktion verloren, verliert der Torwart auch die Berechtigung für den betreffenden Zeitraum am Spiel teilzunehmen. Das laufende Spiel ist nicht durch einen Zeitstopp zu unterbrechen, damit der Torwart den Helm wieder aufsetzen kann. Greift er ohne Helm aktiv in das Spielgeschehen ein, ist ein 7m-Ball zu verhängen. Dies gilt entsprechend auch für den jugendlichen Torwart.

 

§4.4 Torwarte müssen Schutzausrüstung tragen, die zumindest einen sicheren Kopfschutz, Schienen und Kicker beinhaltet. Lediglich als Schütze eines 7-m-Balls dürfen Kopf- und Handschutz abgelegt werden.

Folgende Ausrüstungsgegenstände dürfen nur Torwarte tragen: Brust-, Oberarm-, Ellenbogen-, Unterarm-, Torwarthandschutz, Oberschenkel- und Knieprotektoren, Schienen und Kicker.


DHB: Bei Spielen in der Altersklasse der Jugend muss ein Torwart während der gesamten Spieldauer, außer als Schütze eines 7-m-Balls, Kopf-, Gesichts-, Brust- und Unterleibschutz sowie Torwarthandschutz, -schienen und -kicker tragen.

 

Christian Blasch


Schiedsrichter- und Regelausschuss

Regelwerk


 
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