Einsatz von SR-Beobachtern in den OL/VL BHV/NHV
Die Vorstände der beiden LHV BHV und NHV haben auf Antrag der Vorstände Schiedsrichter beschlossen, dass
- SR-Beobachter von Spielen in o.a. Spielklassen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 € je Spiel sowie eine Erstattung der Fahrtkosten in Höhe´von 0,30 € je km erhaltem,
- die Vergütung für den Beobachter einschließlich Fahrtkosten vom Heimverein vor Ort zu zahlen und in den ESB einzutragen ist und damit in die Umlage der SR-Kosten mit einfließt.
Die Ansetzung von Beobachtern erfolgt allein durch die Vors. der SRA der LHV BHV und NHV oder eine durch sie beauftragte Person und muss im Spielplan des Internets eingetragen sein.
Jan-Henrik Kasper Jens Merchel
Vorstand Schiedsrichter BHV Vorstand Schiedsrichter NHV |