DHB

Offizielle Mitteilungen

DHB - Vorstand • Nr. 110 vom 10.11.2020

DHB-Bundestag 2021

15. Mai 2021 in Berlin
 

Der Deutsche Hockey-Bund teilt fristgerecht (gem. §15 (1) der Satzung) mit, dass der 55. Ordentliche Bundestag am 15. Mai 2021 in Berlin stattfinden soll. Anträge (gem. §15 (4) der Satzung) zum Bundestag müssen spätestens bis zum 14. Februar 2021 in Textform in der DHB-Geschäftsstelle (Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach, info@deutscher-hockey-bund.de) eingegangen sein.

 

Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie wird darauf hingewiesen, dass der Bundestag ggf. in einem digitalen Format (ebenfalls am 15. Mai 2021) abgehalten werden wird.

 

gez. Heiko von Glahn, Generalsekretär

 

Nachtrag: Der 55. Ordentliche Bundestag des Deutschen Hockey-Bundes e.V. wird nach intensiver Abwägung der verschiedenen Optionen und aktuell bestehender Einschränkungen aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie erstmalig in einem digitalen Format am 15.05.2021 durchgeführt.

 

 


DHB - Vorstand • Nr. 109 vom 29.9.2020

Einberufung der Bundesratssitzung

am 14.11.2020 in Hamburg

 

Die nächste Bundesratssitzung wird am 14.11.2020 von 9:00 – 13:00 Uhr in Hamburg beim Harvestehuder Tennis- und Hockey-Club e.V. stattfinden.

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

  1. Begrüßung
  2. Highlights aus Präsidium, Vorstand und Direktorium
  3. Vorstellung des neuen Sportdirektors
  4. Präsentation Fachkonzept www.hockey.de
  5. Wirtschaftliche Situation (Haushalt 2020, Planung 2021, Sponsoren)
  6. Highlights aus den einzelnen Ressorts
  7. Inhaltliche Schwerpunktthemen
    a. Bundesligasaison Feld/Halle 
    b. Kooperationsvereinbarung Hockeyliga e.V. 
    c. Trainersituation (Nationaltrainer, BSP-Leiter und -Trainer, …) 
    d. Gewinnung, Ausbildung, Einsatz von Schiedsrichtern 
    e. Entwicklung im Seniorenhockey und Konsequenzen für die Arbeit auf Bundes- und Landesebene
    f. Parahockey Bewerbung Special Olympics Berlin 
    g. Aufgabenstruktur und -verteilung der DHB-Geschäftsstelle 
    h. Satzungsänderungen
  8. Highlights aus dem Bundesausschuss
  9. Anträge
  10. Nächste Sitzungen (Termin und Ort)
  11. Verschiedenes

 

Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.

gez. Carola Morgenstern-Meyer - Präsidentin

 


DHB - Vorstand • Nr. 108 vom 7.4.2020

Einberufung der Bundesratssitzung

am 22.05.2020 als Videokonferenz

Die nächste Bundesratssitzung wird am 22.05.2020 von 18:00 - 21:00 Uhr als Videokonferenz stattfinden und aufgrund der aktuellen Situation leider nicht wie geplant im Rahmen des Final Four in Mannheim.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1. Begrüßung

2. Protokoll der Vorsitzung
3. Highlights aus Präsidium, Vorstand und Direktorium
4. Corona - Sachstand und Ausblick

5. Wirtschaftliche Situation (Haushalt 2019, Planung 2020, Ausblick 2021)
6. Highlights aus den einzelnen Ressorts (Konzepte und Umsetzungen, offene Punkte)
7. Themen aus Gremien (LSA, SOA, …) und Kommissionen
8. Inhaltliche Schwerpunktthemen 

a. Bundesligareform
b. Fortsetzung des Spielbetriebs
c. Pro League 2020 / 2021
d. Hockey5
e. Events (FinalFour 2021, Hallen-EM 2022ff, Feld-EM 2023 …)
f. Vermarktung (Sponsoren …)
g. Trainersituation (Nationaltrainer, BSP-Leiter und -Trainer,…)
h. Gewinnung, Ausbildung, Einsatz von Schiedsrichtern
i. Vorschlag zur Änderung SpO §§ 19+21: Wechselproblematik bei Jugendlichen
j. Spieldauer Meisterschaftsspiele Halle
k. SOA Härtefallregelung
l. Parahockey & Equally-Amazing-Kampagne
m. Struktur- und Prozessoptimierung DHB

9. Highlights aus dem Bundesausschuss
10. Anträge
11. Nächste Sitzungen (Termin und Ort)

12. Verschiedenes

 

Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.

 

gez. Carola Morgenstern-Meyer - Präsidentin


DHB - Vorstand • Nr. 107 vom 13.2.2020

Ausschreibung DHB-Bundestag 2021

Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung des "55. Ordentlicher Bundestag des DHB" für den 07. und 08. Mai 2021 oder den 28. und 29. Mai 2021 (zzgl. den jeweiligen Sonntag als Reservetag) aus.

 

Da die Termine für den nationalen/internationalen Spielbetrieb zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht feststehen, wird evtl. eine Korrektur erforderlich sein.

 

Verbände und Vereine, die an der Ausrichtung interessiert sind, senden ihre Bewerbung unter Angabe von Veranstaltungsort, -konzept und Kosten bitte bis 13.03.2020 an die DHB-Geschäftsstelle, Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach, E-Mail: info@deutscher-hockey-bund.de.

 

Carola Morgenstern-Meyer
Präsidentin


DHB - Sport • Nr. 196 vom 16.12.2020

Beschluss des SPA gemäß § 39 Absatz 4 SPO DHB und Anhang 7 zur SPO

Festlegung der Rahmentermine der 1. und 2. Bundesligen
Feldhockeysaison 2019/2020/2021 – Saisonteil 2021

1.BL der Damen

(13./14. März 2021); (20./21. März 2021); (27./28. März 2021); (03./04. Apr. 2021); (10./11. Apr. 2021);

Viertelfinale/Playdown:
(17./18. Apr. 2021); (01./02. Mai 2021);

FINAL FOUR:
(08./09. Mai 2021)


1.BL der Herren

(20./21. März 2021); (27./28. März 2021); (03./04. Apr. 2021); (10./11. Apr. 2021);
(17./18. Apr. 2021);

Viertelfinale/Playdown:
(24./25. Apr. 2021); (01./02. Mai 2021);

FINAL FOUR:
(08./09. Mai 2021)


2. BL der Damen und Herren

(10./11. Apr.2021); (17./18. Apr. 2021); (24./25. Apr. 2021); (01./02. Mai 2021); (15./16. Mai 2021); (22./23. Mai 2021); (29./30. Mai 2021); (05./06. Juni 2021); (12./13. Juni 2021); (19./20. Juni 2021)


Die Ansetzungen der Spiele im Saisonteil 2021 sowie der Nachholspiele aus 2020 sind noch nicht final benannt worden. Die Veröffentlichung erfolgt separat auf schriftlichem Wege an die beteiligten Vereine.
 

Mit sportlichen Grüßen

Bernd Schuckmann
Vorsitzender Sportausschuss

Deutscher Hockey-Bund e.V.
Am Hockeypark 1
41179 Mönchengladbach
 


DHB - Sport • Nr. 195 vom 8.12.2020

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Coronabedingte Sonderregelungen zur Hallensaison 2020/21

Der SOA hat verschiedene Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB getroffen. Abgesagt wurde zunächst auf Empfehlung der Task-Force Bundesliga die Hallensaison 2020/2021 in den Bundesligen. In diesem Zusammenhang wurde auch festgelegt, dass es in dieser Saison keine Aufsteiger aus den Regionalligen geben wird und dass die Deutschen Meister der Saison 2019/2020 die deutschen Vertreter bei den Vereinswettbewerben der EHF im Februar 2022 sein werden. Da aufgrund der COVID-19-Pandemie und der zurzeit verhängten behördlichen Restriktionen aktuell nicht absehbar ist, ob und gegebenenfalls in welcher Form ein Spielbetrieb in der Hallenhockeysaison 2020/2021 auf regionaler Ebene noch möglich ist, wurden die Landeshockeyverbände ermächtigt, insoweit Einzelheiten festzulegen oder auch in ihrem Zuständigkeitsbereich auf die Durchführung eines Spielbetriebs zu verzichten.

Zudem wurden die Landeshockeyverbände im Sinne größtmöglicher Flexibilität ermächtigt, den Spielbetrieb im Feldhockey - wenn es die Verordnungslage zulässt - auch schon vor dem 1. April 2021 wieder aufzunehmen und die hierfür notwendigen Regelungen zu treffen. Aus dieser Öffnungsklausel lässt sich nicht ableiten, dass die angedachten Saisonabschlussturniere der Jugend nicht stattfinden werden. Insoweit wird nunmehr ausdrücklich festgehalten, dass der Bundesjugendvorstand die notwendigen Regelungen trifft. Sollten die Saisonabschlussturniere stattfinden, müssten die Landeshockeyverbände diese bei der Planung der neuen Feldhockeysaison 2021 beachten.

Nachdem das Präsidium diesen Beschluss zur Änderung der SPO DHB gemäß § 29 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt hat, wird die aktualisierte Spielordnung, die mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt, veröffentlicht. Die aktuellen Änderungen sind in gelber Farbe markiert.

» zur SPO DHB

Köln, den 7.12.2020

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Sport • Nr. 194 vom 3.11.2020

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Coronabedingte Sonderregelungen zur Hallensaison 2020/21

Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der zurzeit verhängten behördlichen Restriktionen ist aktuell nicht absehbar, ob und gegebenenfalls in welcher Form ein Spielbetrieb in der Hallenhockeysaison 2020/2021 möglich ist. Bereits jetzt ist allerdings klar, dass die Hallenbundesligasaison keinesfalls in der geplanten Form gespielt werden kann. Der SOA wird hierzu unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen zu einem späteren Zeitpunkt die notwendigen Bestimmungen veröffentlichen. Schon jetzt wurde aber im Anhang 8 zur SPO DHB festgelegt, dass der BJV für die Deutschen Meisterschaften der Jugend und die Verbände für ihren Verantwortungsbereich selbstständig entscheiden könnnen, ob und gegebenenfalls wie ein Spielbetrieb durchgeführt wird.
Nachdem das Präsidium diesen Beschluss zur Änderung der SPO DHB gemäß § 29 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt hat, wird die aktualisierte Spielordnung, die mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt, veröffentlicht. Die aktuellen Änderungen sind in grauer Farbe markiert.

» zur SPO DHB

Köln, den 3.11.2020

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Sport • Nr. 193 vom 10.10.2020

Beschluss des Spielordnungsausschusses (SOA)

Einführung einer 2. Bundesliga Damen (Halle) erfolgt zur Hallensaison 2022/2023

Mit Offizieller Mitteilung DHB - Sport • Nr. 174 vom 14.12.2019 wurde veröffentlicht, dass zur Hallensaison 2021/2022 die Einführung einer 2. Bundesliga Damen (Halle) (mit vier regionalen Gruppen zu je sechs Mannschaften) erfolgen sollte. Die Hallensaison 2020/2021 sollte hierfür als Qualifikationssaison dienen. Der SOA hat nun – nach Anhörung des Leistungssportausschusses, der Bundesligavereinsversammlung über ihre Sprecher und des Bundesrats - beschlossen, die Einführung der 2. Bundesliga Damen (Halle) um ein Jahr auf die Hallensaison 2022/2023 zu verschieben. Hintergrund für diesen Beschluss sind die aktuellen Unisicherheiten, die die COVID-19-Pandemie für die anstehende Hallensaison mit sich bringt. Da die Einführung einer 2. Bundesliga Damen (Halle) Auswirkungen bis in die unterste Spielklasse hat, wäre Voraussetzung für eine reibungslose Umstellung des Ligensystems, dass auch in allen Spielklassen die Hallensaison gespielt und erfolgreich zu Ende gebracht werden kann.
Nachdem das Präsidium diesen Beschluss zur Änderung der SPO DHB gemäß § 29 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt hat, wird die aktualisierte Spielordnung, die mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt, veröffentlicht. Die die Verschiebung der Einführungen der 2. Bundesliga Damen (Halle) betreffenden Änderungen sind in roter Farbe markiert.

» zur SPO DHB

» aktuelle Fassung der Beschlüsse zur Einführung der 2. Bundesliga Damen (Halle) (PDF)

Köln, den 10.10.2020

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)


DHB - Sport • Nr. 192 vom 2.10.2020

Erläuterung zum Wechselstichtag 01. November 2020

Zur Spielberechtigung für die Feldhockey Bundesligaspiele und Spiele der Jugend nach dem 01. November 2020

Da es in diesem Jahr 2020 notwendig werden kann, dass einzelne Bundesligaspiele dieser Feldhockeysaison entsprechend der Regelung des § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB noch nach dem Stichtag 01. November ausgetragen werden, deshalb weist der SPA ausdrücklich darauf hin, dass für die Teilnahme an diesen BL-Feldhockeyspielen die Spielberechtigungen auch bei einem ordnungsgemäßen Vereinswechsel zum Stichtag 01. November so gültig bleiben, wie sie für die BL-Spiele vor dem 01. November gültig waren, solange der wechselnde Spieler noch nicht an einem Meisterschaftsspiel für seinen neuen Verein teilgenommen hat.
Für alle Vereinswechsel behält der Stichtag 01. November seine in § 21 Abs. 1 SPO DHB festgelegte Bedeutung. Die Spielberechtigungen für die ausnahmsweise nach diesem Stichtag noch angesetzten Feldhockey Bundesligaspiele werden so bewertet, als würden diese Spiele vor dem Stichtag ausgetragen.
Bei einem Vereinswechsel bleibt allerdings zu beachten, dass die Spielberechtigung für den alten Verein dann erlischt, wenn der Spieler an einem Meisterschaftsspiel für seinen neuen Verein teilnimmt.

 

Dem Beschluss des Bundesjugendvorstands (BJV) entsprechend gilt diese Regelung auch für die Spielberechtigungen der Jugendlichen hinsichtlich der Teilnahme an den Spielen und Turnieren der Jugend, die in dieser Feldhockeysaison ausnahmsweise noch nach dem Stichtag 01. November ausgetragen werden.

 

Mit sportlichen Grüßen,
Bernd Schuckmann
Vorsitzender Sportausschuss
Deutscher Hockey-Bund e.V.
 


DHB - Sport • Nr. 191 vom 14.9.2020

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Zuständigkeiten der Härtefallausschüsse in der Feldhockeysaison 2020

Aus gegebenem Anlass hat der SOA im schriftlichen Verfahren in Anhang 7 der SPO DHB klarstellend geregelt, dass der Bundesjugendvorstand zur Absage der Deutschen Jugendmeisterschaft berechtigt ist und dass in dieser Feldhockeysaison Härtefallanträge, die Vereine für Spieler stellen, die einer Jugendaltersklasse angehören, vom Härtefallausschuss des entsprechenden Landeshockeyverbandes zu entscheiden sind. Etwas anderes gilt nur hinsichtlich Spielern der Altersklasse der Weiblichen Jugend A und der Männlichen Jugend A (U 18), die (auch) für die Erwachsenenaltersklasse spielberechtigt sein sollen; in diesem Fall entscheidet der HA des DHB, wenn der beantragende Verein den Spieler (auch) in Spielen der Bundesliga einsetzen will. Die Zuständigkeit der Härtefallausschüsse für den Erwachsenenbereich bleibt unberührt (für Bundesligen ist der Härtefallausschuss des DHB zuständig, im Übrigen greift die Zuständigkeit des Landesverbands). Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, treten diese mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die aktualisierte SPO DHB (Stand: September 2020) samt Anlagen mit allen (auch redaktionellen) Änderungen steht unter » Ordnungen als Download zur Verfügung. Die aktuellen Textänderungen sind hellblau markiert. Die Textänderungen, die bereits zuvor veröffentlicht worden sind, werden in der SPO DHB gelb (bei Inkrafttreten zum 1.8.2020) bzw. grün (bei Inkrafttreten zum 24.8.2020) markiert.

» zur Spielordnung

Köln, den 14.9.2020

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 

 


DHB - Sport • Nr. 190 vom 1.9.2020

Meldung der für die Euro Hockey League (Women/Men) 2020/2021 qualifizierten Teams

Am 14.08.2020 hat die European Hockey Federation (EHF) offiziell entschieden, die beiden EHL FINAL8 Turniere im Oktober (14.10.-18.10.2020) aufgrund der Covid-19-Pandemie abzusagen.

 

Dadurch, dass pandemiebedingt kein EHL-Turnier im Oktober 2020 stattfinden kann, hat die EHF aus zeitlichen Gründen beschlossen, dass im Zeitraum über Ostern 2021 drei separate Turniere stattfinden werden:
• EHL Women’s FINAL8
• EHL Men’s FINAL12
• EHL Men’s Cup

Laut Entry Letter der EHF vom 17.06.2020 sind zwei deutsche Damenmannschaften für das EHL Women’s FINAL8, zwei deutsche Herrenmannschaften für das EHL Men’s FINAL12 und eine deutsche Herrenmannschaft für den EHL Men’s Cup qualifiziert.

 

Gemäß Anhang 7 B. Durchführung der Meisterschaftsspiele in den 1. Bundesligen § 4 Absatz 2 der Spielordnung des Deutschen Hockey-Bundes werden die qualifizierten deutschen Mannschaften wie folgt gemeldet.

• EHL Women’s FINAL8

- Als Deutscher Meister der Feldhockeysaison 2018/2019 hat sich die Damenmannschaft des Der Club an der Alster für den ersten Meldeplatz qualifiziert.
- Als nach Abschluss der Gruppenspiele bestplatzierte Mannschaft der Feldhockeysaison        2018/2019 hat sich die nach den Gruppenspielen erstplatzierte Damenmannschaft des UHC Hamburg für den zweiten Meldeplatz qualifiziert.

• EHL Men’s FINAL12

- Als Deutscher Meister und gleichzeitig nach Abschluss der Gruppenspiele bestplatzierte Mannschaft der Feldhockeysaison 2018/2019 hat sich die Herrenmannschaft des HTC Uhlenhorst Mülheim für den ersten Meldeplatz qualifiziert.
- Als Deutscher Vizemeister der Feldhockeysaison 2018/2019 hat sich die Herrenmannschaft des Mannheimer HC für den zweiten Meldeplatz qualifiziert.

• EHL Men’s Cup

- Als die nach Abschluss der Gruppenspiele (nächst) bestplatzierte Mannschaft der Feldhockeysaison 2018/2019 hat sich die Herrenmannschaft des KTHC Stadion Rot-Weiss Köln für den Meldeplatz qualifiziert.

 

Der DHB hat daher gestern fristgerecht die Meldung der fünf deutschen Mannschaften zur Teilnahme an den EHL-Turnieren über Ostern 2021 vorgenommen.

 

Mit sportlichen Grüßen

Bernd Schuckmann
Vorsitzender Sportausschuss

Deutscher Hockey-Bund e.V.
Am Hockeypark 1
41179 Mönchengladbach


DHB - Sport • Nr. 189 vom 24.8.2020

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Weitere coronabedingte Änderungen

Der SOA hat auf Vorschlag der Task-Force Bundesliga im schriftlichen Verfahren weitere Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese mit sofortiger Wirkung in Kraft treten.

Neben einigen redaktionellen Änderungen finden sich im Anhang 7 der SPO DHB zwei neue Regelungen, die die anstehende Feldsaison betreffen:

1) Es wird angestrebt, dass jedes Bundesligaspiel mit der in der SPO geregelten Spielerzahl (bis zu 17) ausgetragen werden kann. Sofern aber durch behördliche Vorgaben die Anzahl der Spieler, die in einem Meisterschaftsspiel eingesetzt werden dürfen, auf weniger als 34 begrenzt wird, sind diese Vorgaben zu beachten und umzusetzen. Die Anzahl der Spieler, die je Mannschaft eingesetzt werden dürfen, verringert sich dann entsprechend.

2) Der Sportausschuss wird ermächtigt, die Pflicht des Heimvereins, bei Meisterschaftsspielen an neutralen Orten des Ausrichters, mindestens vier „Ballkinder“ einzusetzen, vorübergehend oder bis zum Ablauf der Feldhockeysaison 2020/2021 aufzuheben.

Die aktualisierte SPO DHB (Stand: August 2020) samt Anlagen mit allen (auch redaktionellen) Änderungen steht unter » Ordnungen als Download zur Verfügung. Die aktuellen Textänderungen sind grün markiert. Die Textänderungen, die bereits am 31. Juli 2020 veröffentlicht worden sind, werden in der SPO DHB gelb markiert.

» zur Spielordnung

Köln, den 24.8.2020

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Sport • Nr. 188 vom 14.8.2020

Stammspieler- und Kadermeldungen in der Saison 19/20/21

Erläuterungen zur Umsetzung durch die Vereine und Staffelleiter aller Spielklassen

 

» zur DHB Spielordnung

 

Der Text in Anhang 7 § 4 SPO DHB Stand 01.08.2020 bedeutet konkret, dass für Meisterschaftsspiele aller Spielklassen nach dem 01.08.2020 alle Stammspieler- und Kadermeldungen neu vorgenommen werden müssen. Entsprechende Meldungen vor Beginn der Saison 18/20 sind überholt. Auch bisher als Stammspieler in einer oberen Spielklasse festgespielte Spieler sind ab dem 01.08.2020 wieder in unteren Spielklassen spielberechtigt. Auch erfolgte Rückmeldungen haben keine Auswirkung mehr. Es wird bei Stand "Null" neu begonnen. Insofern sind jetzige Rückmeldungen nicht erforderlich.

 

Die Umsetzung dieser Ausnahmeregelung  bei der Meldung durch die Teamberechtigten der Vereine und bei der Überwachung durch die Staffelleiter betroffener Spielklassen ist ein technisches Problem, was zur Lösung hier erläutert werden soll und auch eine enge Zusammenarbeit der Stafffelleiter untereinander erforderlich macht.

 

Kader-/Einsatzlisten

  • Ist ein Spieler in mind. einem Spiel bisher eingesetzt worden, kann der Name nicht mehr gelöscht werden. Das gilt auch, wenn er danach den Verein gewechselt hat und seine Pass-Nummer daher in roter Farbe erscheint.
  • Neue Spieler mit Spielberechtigung für den Verein können jederzeit nachgetragen werden und müssen es auch werden, damit sie vor dem Spiel in den ESB übertragen werden können und damit im Spiel einsatzberechtigt sind. 

Gemeldete Stammspieler

  • Die Staffelleiter der Bundesligen haben derzeit dei Fixierung aller bisherigen Stammspielermeldungen 2019 aufgehoben, so dass die BL-Vereine ihre neuen Stammspieler "S" (mind. 13) eingeben können.
  • Da jeder Spieler aber nur in einer Mannschaft gemeldeter Stammspieler "S" sein kann, funktioniert die Eingabe technisch nicht, wenn der Spieler nach Vereinswechsel noch in einer Mannschaft des alten Vereins als solcher eingetragen ist. Hierzu ist die Mithilfe des alten Vereins bzw. des Staffelleiters der Spielklasse notwendig, in der er noch als Stammspieler "S" eingetragen ist. Dort muss das "S" aus er Kaderliste entfernt werden.
  • Alle Staffelleiter unterhalb der Bundesligen sollten jetzt die Fixierung der Stammspieler "S" aufheben und bei Spielern mit roter Pass-Nummer das "S" löschen. Auch in diesen Ligen muss es neue Meldungen geben.
  • In einigen LHV gibt es jetzt sogenannte Corona-Ligen zur Überbrückung des ausgesetzten Punktspielbetriebs. Werden hier auch Kader-/Einsatzlisten im Internet und ESB genutzt, dürfen auf keinen Fall Stammspieler "S" eingetragen werden, da ansonsten das System im Punktspielbetrieb gestört wird.

Festgespielte Stammspieler

  • Nach 4 Einsätzen festgespielte Stammspieler sind in der Einsatzliste in der Spalte S mit "X" gekennzeichnet. Dieses "X" kann technisch nicht gelöscht werden, obwohl das Festspielen mit sofortiger Wirkung aufgehoben ist.
  • Ein solcher Spieler, der jetzt nicht neu gemeldeter Stammspieler "S" ist, ist trotz des "X" sofort in unteren Mannschaften des Vereins spielberechtigt. Festgespielt ist er erst, wenn er ab jetzt neu 4 x im Saisonteil 2020 oder später eingesetzt wurde. Hier sollten sich die beteiligten Staffelleiter wie vor der Listenführung im Internet wieder untereinander per Mail über ein Festspielen informieren.

Stammspielermeldung

Die Stammspielermeldung muss gemäß § 22 Abs. 1 SPO DHB bis zu einem Tag vor dem ersten Meisterschaftsspiel erfolgen, welches der Verein in dieser Altersklasse austrägt.

Die Meldungen der Bundesligavereine werden innerhalb der Kaderlisten im Internet bis zum 26.08.2020 erbeten. Die Meldungen werden anschließend durch die Staffelleiter fixiert. Änderungen der Stammspieler können dann noch bis einen Tag vor dem ersten Spiel an den zuständigen Staffelleiter gemeldet werden.

 

Frank Selzer

Staffelleiter 2. Bundesliga Damen

Zuständiger Ausschuss Bundesliga


DHB - Sport • Nr. 187 vom 31.7.2020

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Zusammenfassung der inhaltlichen Änderungen der SPO DHB zum 1. August 2020

Der SOA hat auf seiner Sitzung am 15./16. Februar 2020 in Hamburg und nachfolgend im schriftlichen Verfahren folgende Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese – soweit nachfolgend nicht anders geregelt –zum 1. August 2020 in Kraft treten. In dem folgenden PDF-Dokument werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen beschrieben:

» Beschlüsse des SOA (PDF)

Die aktualisierte SPO DHB (Stand: August 2020) samt Anlagen mit allen (auch redaktionellen) Änderungen steht unter » Ordnungen als Download zur Verfügung. Die Textänderungen werden in der SPO DHB gelb markiert.

» zur Spielordnung

Köln, den 31.7.2020

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Sport • Nr. 186 vom 21.7.2020

Mitteilung des Spielordnungsausschusses

Vereinswechsel von Spielern, die der Erwachsenenaltersklasse angehören, zum 1. August 2020

Der Spielordnungsausschuss des DHB (SOA) hat mit Mitteilung DHB - Sport • Nr. 184 vom 2. Juli 2020 darauf hingewiesen, dass der 1. August 2020 für Spieler, die der Altersklasse der Jugend A (U 18) angehören, ein besonderer Wechseltermin darstellt. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass der 1. August 2020 für alle Spieler der Erwachsenenaltersklasse - wie in jedem Jahr - ein ganz normaler Wechseltermin ist. Die Regelungen des § 21 Abs. 1 und Abs. 2 SPO DHB gelten insoweit uneingeschränkt. Es können daher selbstverständlich Spieler der Erwachsenenaltersklasse auch dann zum 1. August 2020 zu einem Verein der 1. Bundesliga wechseln, wenn sie zwischen August und Oktober 2019 für einen anderen Erstligaverein an Spielen der 1. Bundesliga teilgenommen haben.

Der SOA wird in Kürze die ab 1. August 2020 geltenden Änderungen der Spielordnung veröffentlichen.

Ich bitte um Beachtung!

Köln, den 21.7.2020

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Sport • Nr. 185 vom 3.7.2020

Besetzung Sportausschuss DHB, Zuständiger Ausschuss Bundesliga und Härtefallausschuss DHB

Im Spieljahr 2020/2021 werden diese Ausschüsse des DHB wir folgt besetzt:


Sportausschuss (SPA) gemäß § 3 Abs. 2 SPO DHB:
• Bernd Schuckmann, Oyten - (Terminkoordinator, Vorsitz)
• Harald P.Steckelbruck, Mönchengladbach - (Staffelleiter 1. BL Damen Feld und 1. BL Herren Feld
und Halle)
• Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach (Staffelleiter 2.BL Herren Feld und Halle)
• Frank Selzer, Bremen (Staffelleiter 2.BL Damen Feld und BL Damen Halle)
• Christian Blasch, Mülheim (SRA)

Anträge an den Sportauschuss sind zu Händen von Bernd Schuckmann (spa@deutscher-hockey-bund.de) einzureichen.


Zuständiger Ausschuss (ZA) Bundesliga gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB:
• Frank Selzer, Bremen (Vorsitz)
• Daniel Leunig, Frankfurt a.M.
• Siegfried Bartenschlager, München (SRA)

Vertreter:
• Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach
• Ralf Dietrich, Leipzig (SRA)


Härtefallausschuss (HA) gemäß § 3 Abs. 8 SPO DHB:
• Christoph Legerlotz, Köln (Vorsitz)
• Anette Breucker, Stuttgart
• Harald P.Steckelbruck, Mönchengladbach

Vertreter:
• Daniel Leunig, Frankfurt a.M. (bei Verhinderung von Christoph Legerlotz)
• Andreas Knechten, Mülheim (bei Verhinderung von Anette Breucker)
• Wibke Weisel, Mönchengladbach (bei Verhinderung von Harald P. Steckelbruck)

Härtefallanträge sind zu Händen von Harald P. Steckelbruck (steckelbruck@deutscher-hockey-bund.de) einzureichen.


Mönchengladbach, 26.06.2020

Marie-Theres Gnauert (Vizepräsidentin Leistungssport)
Anette Breucker (Vizepräsidentin Jugend)

i.A. Harald P.Steckelbruck


DHB - Sport • Nr. 184 vom 2.7.2020

Beschluss des Spielordnungsausschusses

Vereinswechsel von Spielern, die der Altersklasse der Jugend A (U 18) angehören, zum 1. August

Das Präsidium des DHB hat den Spielordnungsausschuss des DHB gebeten, die Empfehlungen der Task-Force Bundesliga umzusetzen. Es ist daher beabsichtigt, in einem Anhang zur Spielordnung die notwendigen Regelungen zur Saisonfortsetzung ab September zu treffen. Gleichzeitig sollen Rahmenregelungen auch zur Saisonfortsetzung in den Landesverbänden (Erwachsenenbereich) getroffen werden.

In diesem Zusammenhang hat der SOA bereits jetzt - mit Zustimmung des Präsidiums - beschlossen, dass Vereine für Spieler, die der Altersklasse der Jugend A (U 18) angehören, einen Antrag auf Vereinswechsel zum 1. August stellen können (Ergänzung zu § 21 Abs. 1 SPO DHB). Der Antrag auf Spielberechtigung muss dafür bis zum Ablauf des 31. Juli gestellt werden. Besteht für diese Spieler eine Erwachsenenspielberechtigung, können sie im aufnehmenden Verein auch im Erwachsenenbereich eingesetzt werden. Ein Spielerwechsel nach dem Stichtag 1. August ist für Spieler, die der Altersklasse der Jugend A (U 18) angehören, ausgeschlossen (auch in unteren Ligen unter Beachtung der 60-Tagesregel). Hingewiesen wird darauf, dass ein solcher außerordentlicher Wechseltermin nur in dieser Saison aufgrund der Besonderheiten des "Corona-Spieljahrs" (im Jugendbereich sind noch keine Meisterschaftsspiele absolviert) greift und nicht generell eingeführt wird. Anträge auf Erteilung einer Spielberechtigung zum 1.8. für Spieler, die der Altersklasse der Jugend A (U 18) angehören, können ab sofort gestellt werden. Der SOA bittet darum, von dieser Wechselmöglichkeit zurückhaltend Gebrauch zu machen.

Der SOA weist ferner darauf hin, dass für Spieler, die der Altersklasse der Jugend B (U 16) oder einer jüngeren Altersklasse angehören, der 1. August kein regulärer Wechseltermin ist. Der SOA hat von einer entsprechenden Änderung mit Blick auf den ausdrücklichen Wunsch des Bundesjugendrats und des Bundesjugendvorstands abgesehen. Die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen, bleibt unberührt.

Köln, den 2.7.2020

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 

 


DHB - Sport • Nr. 183 vom 29.6.2020

Rahmentermine der Bundesligen für die Feldhockeysaison 2020/2021

Beschluss des SPA gemäß § 39 Absatz 4 SPO DHB

1. BL der Damen und Herren

Saisonteil 2020:

Für die Ansetzung der Spiele in 2020 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:

(05./06. Sep. 2020); (12./13. Sep. 2020); (26./27. Sep. 2020); (03./04. Okt. 2020); (10./11. Okt. 2020); (17./18. Okt. 2020); (24./25. Okt. 2020); (31./01. Okt./Nov. 2020);

Reservetermine: (19./20. Sept. 2020); (07./08. Nov. 2020)

 

Saisonteil 2021:

Start: (20./21. Mär. 2021)

Aufgrund des noch nicht bestätigten internationalen Spielkalenders können einzelne Wochenenden für die Ansetzung der Spiele für den Saisonteil 2021 noch nicht final benannt werden.
___________________________________________________________________

 2. BL der Damen und Herren

Saisonteil 2020:

Für die Ansetzung der Spiele in 2020 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:

(05./06. Sep. 2020); (12./13. Sep. 2020); (26./27. Sep. 2020); (03./04. Okt. 2020); (10./11. Okt. 2020); (17./18. Okt. 2020), (24./25. Okt. 2020)

Reservetermine: (19./20. Sept. 2020)

 

Saisonteil 2021:

Start: (10./11. Apr. 2021)

Aufgrund des noch nicht bestätigten internationalen Spielkalenders können einzelne Wochenenden für die Ansetzung der Spiele für den Saisonteil 2021 noch nicht final benannt werden. Der einzig für die Spielzeit 2021 geänderte Modus (Pool-Modus) führt ferner dazu, dass der Spielplan für 2021 erst nach Abschluss der Hinrunde 2020 erstellt werden kann.


Mit sportlichen Grüßen,

Bernd Schuckmann
Vorsitzender Sportausschuss

Deutscher Hockey-Bund e.V.
 


DHB - Sport • Nr. 182 vom 23.4.2020

Rahmentermine der Bundesligen
Hallenhockeysaison 2020/2021

Beschluss des SPA gemäß § 39 Absatz 4 und § 42 Absatz 4 SPO DHB

 

1. BL der Damen und Herren

Für die Ansetzung der Spiele in der Hallenhockeysaison 2020/2021 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:

Saisonteil 2020:
(28./29. Nov. 2020); (05./06. Dez. 2020); (12./13. Dez. 2020); (19./20. Dez. 2020)

Saisonteil 2021:
(02./03. Jan. 2021); (09./10. Jan. 2021); (16./17. Jan. 2021)

 

Viertelfinale: (23./24. Jan. 2021)

FINAL FOUR: (30./31. Jan. 2021)
_____________________________________________________

 

2. BL der Herren

Für die Ansetzung der Spiele in der Hallenhockeysaison 2020/2021 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:

Saisonteil 2020:
(28./29. Nov. 2020); (05./06. Dez. 2020); (12./13. Dez. 2020); (19./20. Dez. 2020)

Saisonteil 2021:
(09./10. Jan. 2021); (16./17. Jan. 2021); (23./24. Jan. 2021); (06./07. Feb. 2021); (14. Feb. 2021)

 

Sperrtermin: 30./31. Januar 2021 – FINAL FOUR

Die Veröffentlichung der vorläufigen Spielpläne erfolgt schnellstmöglich.

 

Mit sportlichen Grüßen,
Bernd Schuckmann
Vorsitzender Sportausschuss
Deutscher Hockey-Bund e.V.
 


DHB - Sport • Nr. 181 vom 29.3.2020

Wechselfristen nach § 21 SPO DHB bleiben unverändert

Der SOA weist darauf hin, dass die in § 21 Abs. 1 und 2 SPO DHB genannten Wechselfristen weiterhin zu beachten sind. Eine Veränderung oder Verlängerung der Wechselfristen ist derzeit nicht geplant. Der SOA wird aber alle Regelungen der SPO noch einmal auf Anpassungsbedarf überprüfen, sobald halbwegs verlässlich absehbar ist, ob und wann der Spielbetrieb fortgesetzt werden kann.

Ich bitte um Beachtung!

Christian Deckenbrock

Vorsitzender des SOA

 


DHB - Sport • Nr. 180 vom 21.1.2020

Rahmentermine der Bundesligen

Feldhockeysaison 2020/2021 – Saisonteil 2020

Beschluss des SPA gemäß § 39 Absatz 4 und § 42 Absatz 4 SPO DHB

1.BL der Damen und Herren

Saisonteil 2020:

Für die Ansetzung der Spiele in 2020 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:
(05./06.Sept.2020); (12./13.Sept.2020); (19./20.Sept.2020); (26./27.Sept.2020); (03./04.Okt.2020); (10./11.Okt.2020); (17./18.Okt.2020); (24./25.10.2020)

Saisonteil 2021:

Start: 10./11.04.2021

Aufgrund des noch nicht bestätigten internationalen Spielkalenders – hier die FIH Pro-League - können zum jetzigen Zeitpunkt leider die Wochenenden für die Ansetzung der Spiele für den Saisonteil 2021 noch nicht final benannt werden.
_____________________________________________________

2.BL der Damen und Herren

Saisonteil 2020:

Für die Ansetzung der Spiele in 2020 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:
(05./06.Sept.2020); (12./13.Sept.2020); (19./20.Sept.2020); (26./27.Sept.2020); (03./04.Okt.2020); (10./11.Okt.2020); (17./18.Okt.2020);

Saisonteil 2021:

Start: 17./18.04.2021

Aufgrund des noch nicht bestätigten internationalen Spielkalenders – hier die FIH Pro-League - können zum jetzigen Zeitpunkt leider die Wochenenden für die Ansetzung der Spiele für den Saisonteil 2021 noch nicht final benannt werden.

 

Die Veröffentlichung der vorläufigen Spielpläne erfolgt nach Abschluss der Feldhockeysaison 2019/2020.

mit sportlichen Grüßen,

Bernd Schuckmann
Vorsitzender Sportausschuss

Deutscher Hockey-Bund e.V.
 


DHB - Sport • Nr. 179 vom 7.1.2020

FINAL FOUR HALLE 2020

58. Deutsche Hallenhockey Meisterschaft der Damen und Herren 2020 in Stuttgart

Veranstalter:   Deutscher Hockey-Bund e.V.

Ausrichter:      HTC Stuttgarter Kickers e.V.

Termin:           08./09.02.2020

Austragungsort: SCHARRena, Fritz-Walter-Weg 5, 70372 Stuttgart

Turnierleitung: Sonja-Anabell Schwede (Köln, Turnierleiterin Damen),
                         Andreas Knechten (Mülheim, Turnierleitung Herren),
                         Andreas Wille (Potsdam), Ulrike Schmidt (Tübingen), Daniel Gass (München), Peter                               Hippler (Moers)

Spielplan: Samstag, 08. Februar 2020:
                     11.30 Uhr: 1. Halbfinale Damen
                     13.45 Uhr: 2. Halbfinale Damen
                     16.00 Uhr: 1. Halbfinale Herren
                     18.15 Uhr: 2. Halbfinale Herren

                 Sonntag, 09. Februar 2020:
                     11.30 Uhr: Finale Damen Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2
                     14.00 Uhr: Finale Herren Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2

Enden diese Spiele nach Ablauf der regulären Spielzeit (2 x 30 Minuten) unentschieden, werden sie durch einen Shoot-Out-Wettbewerb gemäß § 24 Abs. 4 und 7 SPO DHB entschieden.

Teammanager-Briefing:
                   Datum: Freitag, 07.02.2019 um 20.00 Uhr
                   Ort:      SCHARRena, Fritz-Walter-Weg 5, 70372 Stuttgart
Die Vereine werden gebeten, zu diesem Briefing einen verantwortlichen Vertreter zu entsenden.

 

Weitere Infos zu den KLAFS Final Four Halle 2020 im Internet unter

www.hockey.de und www.htc-stuttgarter-kickers.de/final-four-2020.

 

Mit sportlichen Grüßen,

Bernd Schuckmann
Vorsitzender DHB Sportausschuss

 


DHB - Sport • Nr. 178 vom 7.1.2020

AUSSCHREIBUNG INTERESSENBEKUNDUNG FINAL FOUR Feld 2021

Der Deutsche Hockey-Bund schreibt die Ausrichtung der Feld-Endrunde 2021 der Damen und Herren – FINAL FOUR Feld 2021 – für alle Mitgliedsvereine aus.
Aufgrund des seitens der FIH noch nicht final bestätigten FIH Pro-League Spielplans 2021 steht der endgültige Termin der FINAL FOUR Feld 2021 noch nicht fest. In Betracht kommen die Wochenenden 05./06. Juni und 12./13. Juni 2021.

Potenzielle Bewerber können noch bis 20. Februar 2020 ihr Interesse für die Ausrichtung der Veranstaltung in den genannten Zeiträumen bekunden.

Der Deutsche Hockey-Bund und seine Geschäftsstelle werden maßgeblich an der Organisation der Endrunde beteiligt sein. Daher kommt eine Ausrichtung der Endrunde auch für Vereine in Betracht, die üblicherweise keine Bundesligaspiele ausrichten und somit keine Endrundenteilnehmer sein werden. Auch Bundesligavereine sind selbstverständlich nicht von einer Bewerbung ausgeschlossen.

Voraussetzung ist, dass der Verein in der Lage ist, die Organisation der Veranstaltung mit Mitgliedern, Ballkindern und weiteren Akteuren zu unterstützen und natürlich, dass hinreichend Hotelkapazitäten für bis zu acht Mannschaften in der Nähe zur Verfügung stehen und Platz vorhanden ist, um Tribünen, Verkaufsstände, Versorgungsstellen und Ähnliches einrichten zu können. Darüber hinaus ist jeweils wieder die Integration einer TV-Produktion sowie eines LED-Bandensystems in den vom Ausrichter zu tragenden Veranstaltungsetat geplant. Gute Kontakte zu örtlich vorhandenen Sponsoren und Unternehmen sowie zu öffentlichen Stellen, die die Veranstaltung unterstützen könnten, sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung.
Die Zusammenarbeit zwischen Verein und DHB wird abschließend in einer Vereinbarung geregelt.

Der DHB ist in stetigem Austausch mit den Landesverbänden, um den sonstigen Spielverkehr in allen Spiel- und Altersklassen in Hockeydeutschland an den Endrunden-Wochenenden 2021 ruhen zu lassen und somit zu einem weiteren ausverkauften Hockeyfest beizutragen.

Zum jetzigen Zeitpunkt werden keine offiziellen Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht. Um Ihr Interesse zu bekunden, senden Sie bitte den zum Download stehenden Fragebogen inklusive Lageplan und Motivationsschreiben bis zum 20. Februar 2020 an Frau Sarah Splinter (splinter@deutscher-hockey-bund.de).

Das Auswahlgremium, welches sich aus Julia Walter (Vizepräsidentin Kommunikation & Events), Heino Knuf (Direktor Leistungssport), Sarah Splinter (Mitarbeiterin Marketing und Veranstaltungen) und Bernd Schuckmann (Bundesliga-Beauftragter) zusammensetzt, wird die vollständigen Unterlagen nach diesem Termin sichten, eine Vorauswahl treffen und sich mit den einzelnen Bewerbern direkt in Verbindung setzen. In diesem Zuge erhalten die verbleibenden Kandidaten die vollständigen offiziellen Ausschreibungsunterlagen mit allen Einzelheiten und Erläuterungen.
In einer letzten Verhandlungsrunde entscheidet sich das Auswahlgremium dann für einen Bewerber. Der neue Ausrichter der Endrunde 2021 soll bereits im Frühjahr 2020 zum Start der Rückrunde der Feldsaison 2019/2020 präsentiert werden, um eine frühzeitige Planungssicherheit bei den beteiligten Akteuren zu erreichen.

Der DHB freut sich, mit diesem Verfahren grundsätzlich allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, Spitzensport in ihren Ort und ihren Verein zu bringen und würde sich noch mehr freuen, wenn dieses Angebot zur Abgabe einer Interessenbekundung umfangreich angenommen wird.

 

Bernd Schuckmann
Vorsitzender Sportausschuss

-> Fragebogen Interessenbekundung FINAL FOUR Feld 2021

 


DHB - Sport • Nr. 177 vom 4.1.2020

Pflichten der Vereine und Schiedsrichter bei der Anwendung des ESB

(Änd. v. 07.01.20)

(Die bisherige Mitteilung v. 04.01.2020 berücksichtigt nicht die Änderung § 36 Abs. 5 SPO DHB, nach der die Richtigkeit der Eintragungen durch die Schiedsrichter nicht mehr gesondert elektronisch zu bestätigen ist, weil der Abschluss des ESB durch Ändern des Status auf 4 als solche Bestätigung gilt. Dieses wirkt sich auf die Neufassung § 50 Abs. 1 a) 7. SPO DHB aus.)

 

Aus gegebenem Anlass – Nichteinhalten der Bestimmungen zum Ausfüllen des ESB gemäß § 31 Abs. 4 und § 33 Abs. 1 – 3 durch die Vereine und der Bestimmungen zur Bestätigung der Richtigkeit der Eintragungen im ESB gemäß § 36 Abs. 3 - 5 durch die Schiedsrichter der Meisterschaftsspiele BL Damen Halle 2019/2020 – weise ich hier besonders auf folgende diesbezügliche Strafbestimmungen gemäß § 50 SPO DHB hin:

 

§ 50 Strafen – Verfahrensregeln

Abs. 1 Der zuständige Staffelleiter verhängt gegen Vereine

a) bei folgenden Verstößen ihrer Mannschaften folgende Strafen:
 

  2. unterlassene Zurverfügungstellung eines mit dem Internet verbundenen Endgeräts 
  (§ 31 Abs. 4)                                                                                                           € 30,-

  3. unterlassene Benennung eines Protokollführers (§ 31 Abs. 4)                                  € 30,-

  4. unterlassenes, unvollständiges und nicht rechtzeitiges Ausfüllen des ESB
  (§ 33 Abs. 1 und 3)                                                                                                  € 20,-

b) bei folgenden Verstößen der Vereine oder ihrer Schiedsrichter oder Zeitnehmer folgende    

   Strafen:
   7. unterlassenes oder unvollständiges Ausfüllen des ESB und/oder

   unterlassener oder nicht rechtzeitiger Abschluss des ESB

   durch die Schiedsrichter (§ 36 Abs. 3 bis 5)                                                               € 25,-

   gehören die Schiedsrichter zwei verschiedenen Vereinen An; je Verein                        € 15,-

   bei Verstoß nur eines Schiedsrichters                                                                       € 15,-

 

Anmerkung: Diese Pflichten und Bestimmungen gelten nicht nur für Meisterschaftsspiele der Bundesliga Damen Halle, sondern nach erfolgtem Abschluss der Einführung des ESB gemäß § 1 SPO DHB auch für alle anderen Meisterschaftsspiele der Damen und Herren Feld und Halle im Geltungsbereich des DHB.


Frank Selzer

DHB - Sportausschuss

Zuständiger Ausschuss Bundesliga

Staffelleiter Bundesliga Damen Halle 
 


DHB - Sport • Nr. 176 vom 3.1.2020

Sitzung des Spielordnungsausschusses am 15./16. Februar 2020

Der Spielordnungsausschuss des DHB (SOA) tagt am 15./16. Februar 2020 in Hamburg, um über anstehende Änderungen der SPO DHB zu beschließen. Der SOA behandelt alle Anliegen, die ihm Mitglieder oder Gremien des DHB vortragen. Um eine ausreichende Vorbereitung der SOA-Mitglieder zu gewährleisten, sollten etwaige Anträge mit Begründung bis zum 8. Februar 2020 an meine E-Mail-Adresse deckenbrock@deutscher-hockey-bund.de gerichtet werden.

Ich bitte um Beachtung!

Christian Deckenbrock

Vorsitzender des SOA

 


DHB - Jugend • Nr. 62 vom 6.11.2020

Keine DM Jugend Halle 2020/2021

Der Bundesjugendvorstand gibt gem. DHB SPO, Anhang 8, §1(2) bekannt, dass in der Hallenhockeysaison 2020/2021 keine Deutschen Meisterschaften in der Jugend ausgespielt werden.
Aufgrund der aktuellen Lage mit Bezug auf die COVID-19-Pandemie wird es in vielen Landesverbänden keinen oder nur geringen Spielverkehr in der Halle geben. Die Entscheidung ist in enger Abstimmung mit den Jugendwarten der Landesverbände zu Stande gekommen und durch ein starkes Votum des Bundesjugendrates unterstützt.


DHB - Jugend • Nr. 61 vom 6.11.2020

Bundesjugendtag 2021 in Lübeck

Der Bundesjugendvorstand des DHB gibt hiermit bekannt, dass der Bundesjugendtag vom 12.-14. März 2021 in Lübeck stattfinden wird.

Alle weiteren Informationen werden bald unter hockey.de —> Jugendhockey —> Bundesjugendtag zum Download auf der Sonderseite bereitgestellt. Auch das Anmeldeformular ist ab Januar 2021 dort zu finden.
Anträge zum Bundesjugendtag können gemäß § 5 Abs. 5 der Jugendordnung des DHB spätestens bis zum 12. Januar 2021 gestellt werden.
Bitte richten Sie diese an das DHB Jugendsekretariat: Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach
E-Mail: weisel@deutscher-hockey-bund.de oder Fax: 02161-30772-20

 

Mit freundlichen Grüßen
Anette Breucker
Bundesjugendwartin


DHB - Jugend • Nr. 60 vom 1.9.2020

Keine DM Jugend Feld 2020

Der Bundesjugendvorstand gibt gem. DHB SPO, Anhang 7 A. §1(2) bekannt, dass in der Feldhockeysaison 2020 keine Deutschen Meisterschaften in der Jugend ausgespielt werden.
Für Teams, deren Landeshockeyverbände trotz der COVID-19-Pandemie einen Spielverkehr in den Altersklassen U14-U18 anbieten, gibt es die Möglichkeit, sich entsprechend der veröffentlichten Qualifikationswege der Regionen für Saisonabschlussturniere zu qualifizieren. Diese Turniere sind nicht den Deutschen Meisterschaften gleich zu setzen, sollen den Teams aber die Chance geben, sich überregional zu messen, solange die Corona-Schutzmaßnahmen eine Durchführung erlauben. Alle Details zu den Saisonabschlussturnieren werden auf hockey.de im Bereich der Jugend unter „Jugend Finale 2020“ bekanntgegeben.


DHB - Jugend • Nr. 59 vom 17.6.2020

Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend

Die Vizepräsidentin Jugend und der Referent für das Schiedsrichterwesen im Bundesjugendvorstand haben gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2020/21 benannt:
Anette Breucker, Stuttgart
Dr. Felizitas Bork, Schondorf

Andreas Knechten, Mülheim a.d. Ruhr

Ersatzmitglied gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB ist Ulrike Schmidt, Tübingen.

 

Mönchengladbach, den 17. Juni 2020
Wibke Weisel
DHB Jugendsekretärin


DHB - Schiedsrichter • Nr. 47 vom 1.9.2020

Vorgehensweise bei Missachtung des Mindestabstandes auf dem Spielfeld

 


Durch die Entwicklung in den letzten Wochen und Monaten bezüglich COVID19, sollten alle Beteiligten des Bundesliagbetriebes in Bezug auf die Hygienestandards mehr als sensibilisiert sein. Insofern erwartet der SRA auch nicht, dass es diesbezüglich während der Spiele große Probleme geben wird.

 

Nichts desto trotz hat sich der SRA folgende Vorgehensweise bei "Missachtung des Mindestabstandes" festgelegt:

Im Briefing ist bereits geregelt, dass eine "Spielertraube" von mehreren Spielern nicht akzeptiert wird, sondern eine Kommunikation von nur einem Spieler mit dem Schiedsrichter, in ruhiger und sachlicher Art erlaubt ist. Dies hat sich auch durch Corona nicht geändert. Kommt es nach kritischen Entscheidungen zu Diskussionen, hat ein Spieler das Recht mit dem Schiedsrichter zu kommunizieren. Dabei ist ein Mindestabstand von 2 Metern zu beachten. Wird der vorgeschriebene Mindestabstand durch den Spieler unterschritten, ist dieser vom Schiedsrichter im ersten Schritt darauf hinzuweisen, den Mindestanstand wieder einzunehmen. Wird dies weiterhin bewusst ignoriert, ist dem betreffenden Spieler eine grüne Karte zu zeigen (vorausgesetzt er wurde nicht bereits mit einer persönlichen Strafe verwarnt). Bei weiterer Verweigerung ist in der Folge eine gelbe Karte zu verhängen (vorausgesetzt der Spieler wurde nicht bereits mit gelb verwarnt).

 

Spieler, die bewusst den Schiedsrichter oder Gegenspieler anhusten oder anspucken sind mit einer roten Karte des Feldes zu verweisen.


Mönchengladbach, 31.08.20

Christian Blasch

 


 
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