Wechselfristen nach § 21 SPO DHB bleiben unverändert
Der SOA weist darauf hin, dass die in § 21 Abs. 1 und 2 SPO DHB genannten Wechselfristen weiterhin zu beachten sind. Eine Veränderung oder Verlängerung der Wechselfristen ist derzeit nicht geplant. Der SOA wird aber alle Regelungen der SPO noch einmal auf Anpassungsbedarf überprüfen, sobald halbwegs verlässlich absehbar ist, ob und wann der Spielbetrieb fortgesetzt werden kann.
Ich bitte um Beachtung!
Christian Deckenbrock
Vorsitzender des SOA
|