Hockey Nachrichten

Unter Vorbehalt: 2G Ausnahme nur noch für unter 16-Jährige

Maskenpflicht in Sporthallen

 

02.12.2021 - Der Hamburger Senat hat angesichts steigender Corona-Zahlen beschlossen, die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie weiter zu verschärfen. Unter Vorbehalt der juristischen Prüfung, die noch zu erfolgen hat, soll ab Samstag, den 4. Dezember 2021 in Hamburg folgendes gelten:

- Der Zugang bei 2G-Angeboten darf ausschließlich für Geimpfte, Genesene oder Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Alter: 15 Jahre) erfolgen.

- Außerdem soll in den Sporthallen Maskenpflicht für alle gelten, die nicht gerade Sport treiben. Die neue Verordnung soll bis Freitagabend ausformuliert sein. Sobald hierzu konkrete vom Sportamt verifizierte Informationen vorliegen, werden wir euch diese kurzfristig mitteilen.

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26. April 2024
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