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Offizielle DHB Mitteilungen 2005 | ||||
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Kommission für Schiedsrichter und Regelfragen | ||||
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18. Februar 2005 KSR-Mitteilung Nr. 14 | ||||
Gesichtsmaske bei Strafecken In Ergänzung zu § 4.2 der Regeln für Hallenhockey ist es Feldspielern erlaubt, zur Abwehr von Strafecken eine Gesichtsmaske zu tragen. Eine solche Maske muß der Gesichtsform angepaßt, glatt und damit ungefährlich für andere Spieler sein. Die Maske darf nur innerhalb des eigenen Schußkreises getragen werden. Verläßt ein Feldspieler seinen Schußkreis mit der Maske, muß auf Freischlag am Schußkreisrand für die andere Mannschaft entschieden werden. Die Regel, dass ein Feldspieler mit Torwartrechten zur Abwehr von Strafecken und 7-m-Bällen einen sicheren Kopfschutz tragen muß, gilt weiterhin unverändert. Willibald Schmidt, KSR DHB | ||||
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Mitteilungen der Kommission für Schiedsrichter und Regelfragen | ||||
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