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Regelecke 2: Die Strafecke im Feldhockey |
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Die Strafecke im Feldhockey ist ein sehr wichtiger Regelpunkt und oftmals von spielentscheidender Bedeutung. Deshalb sollten sich Spieler wie Schiedsrichter besonders eingehend mit dieser Regel befassen. Die Schiedsrichter haben Strafecken immer dann zu verhängen, wenn aus ihrer Sicht ein Spieler innerhalb seiner Viertellinie, jedoch außerhalb seines Schußkreises, absichtlich einen Regelverstoß begeht. Das kann die Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Abstands bei Freischlägen, das Wegspielen des Balles zur Verhinderung der schnellen Ausführung eines Freischlags, das verbotene Einwirken auf Körper oder Schläger eines Gegenspielers oder ein absichtlicher Fußfehler sein. Auf Strafecke ist auch dann zu entscheiden, wenn ein Spieler in seinem Schußkreis einen absichtlichen Regelverstoß begeht, ohne dadurch das Erzielen eines Tores zu verhindern oder einem Gegenspieler den Ball weg zu nehmen oder ihm die Möglichkeit nimmt, in Ballbesitz zu kommen. Damit sind die Situationen gemeint, in denen z. B. fern vom Ball ein Gegenspieler umgestoßen oder mit dem Stock attackiert wird oder ein Ball mit dem Fuß oder mit der runden Seite des Stockes absichtlich angehalten oder gespielt wird und dabei ein Gegenspieler, auch ohne diesen Regelverstoß, keine Chance hatte, den Ball zu spielen oder in Ballbesitz zu kommen. Auch jeder unabsichtliche Regelverstoß eines Spielers in seinem Schußkreis, durch den ein wahrscheinliches Tor nicht verhindert wird, ist mit einer Strafecke zu ahnden. Dies gilt auch für den Fall, daß sich der Ball in der Ausrüstung des Torhüters verfängt oder wenn durch einen liegenden Torhüter der Ball unbespielbar wird. Schließlich muß auch immer dann auf Strafecke entschieden werden, wenn ein Spieler den Ball absichtlich über die eigene Grundlinie spielt. Dabei ist es unerheblich, von welcher Stelle des Spielfeldes aus dies geschieht. Lediglich Torhüter dürfen den Ball absichtlich mit ihrem Stock oder irgendeinem Körperteil so ablenken (jedoch nicht spielen), daß er über die Querlatte oder um die Torpfosten über die Grundlinie ins Aus geht. Zur Ausführung der Strafecke haben sich der Torhüter und
maximal 4 Abwehrspieler hinter ihrer Grund- oder Torlinie aufzustellen. Sie
dürfen dabei weder mit ihren Stöcken noch Händen oder Füßen den Boden
innerhalb des Schußkreises berühren. Alle anderen Abwehrspieler müssen sich
jenseits der Mittellinie befinden. Die Ausführung erfolgt auf beliebiger Seite
des Tores von einem Punkt, der 10 Meter vom näheren Torpfosten entfernt ist.
Der Ausführende muß mit mindestens einem Fuß außerhalb des Spielfeldes
stehen. Die übrigen Angreifer müssen sich auf dem Spielfeld befinden und
dürfen ebenfalls weder mit ihren Stöcken noch Händen oder Füßen den Boden
innerhalb des Schußkreises berühren. Vor der Ausführung darf außer dem
Hereingeber weder ein Angreifer den Schußkreis betreten noch dürfen die
Abwehrspieler die Mittellinie, Grundlinie oder Torlinie überschreiten. Sie
dürfen sich dem Hereingeber auch nicht auf weniger als 5 m nähern. Wenn nach Ansicht der Schiedsrichter der Ausführende die Hereingabe des Balles verzögert, sollte er die Ausführung unterbrechen und den Hereingeber zum raschen Spielen des Balles nach erneuter Freigabe auffordern. Wird die Hereingabe erneut verzögert oder provoziert der Ausführende durch Antäuschen die Abwehrspieler zum zu frühen Herauslaufen, ist auf Freischlag für die abwehrende Mannschaft zu entscheiden. Insofern sind Abwehr und Angriff gleich zu behandeln. Nach der Hereingabe muß der Ball vor dem ersten Torschuß den Schußkreis verlassen haben, auch wenn er zuvor von Angreifern und/oder Abwehrspielern innerhalb des Schußkreises berührt oder gespielt wurde. Dabei ist darauf zu achten, daß die Schußkreislinie zum Schußkreis gehört, der Ball also diese Linie vollständig überschritten haben muß. Der Ball muß nicht mehr gestoppt bzw. bewegungslos angehalten werden oder von sich aus zur Ruhe gekommen sein, kann also sofort und direkt in den Schußkreis zurück gespielt und dann auf das Tor geschossen werden. Erfolgt ein Torschuß, ohne daß der Ball zuvor den Schußkreis verlassen hat, ist auf Freischlag für die abwehrende Mannschaft zu entscheiden. Beim ersten geschlagenen Torschuß darf der Ball nicht so ansteigen, daß er die Torlinie in einer Höhe über 46 cm (Torbretthöhe) überschreitet. Er kann zuvor höher gewesen sein, wenn er für keinen anderen Spieler gefährlich war. Ein Schiebeschlag, der so genannte „Schrubber“, ist von den Schiedsrichtern als Schlag zu werten. Wird ein flacher Torschuß von einem Angreifer über 46 cm hoch ins Tor abgelenkt, so ist nur dann auf Freischlag für die Abwehr zu entscheiden, wenn ein Feldspieler dadurch gefährdet wird. Jeder dem ersten Torschuß folgende Schlag auf das Tor darf beliebig hoch gespielt werden, sofern dieses nicht gefährlich ist. Torhüter und Abwehrspieler dürfen in ihrem eigenen Schußkreis einen hohen Torschuß über der eigenen Schulterhöhe mit der flachen Seite ihres Stockes anhalten, ablenken oder abprallen lassen, sofern dies nicht gefährlich ist oder zu gefährlichem Spiel führen kann. Schiebe-, Hebe- oder Schlenzbälle sind in beliebiger Höhe erlaubt. Sie sind jedoch dann als gefährlich abzupfeifen, wenn sich ein Abwehrspieler näher als 5 m zu dem Schützen befindet und oberhalb des Knies am Körper getroffen wird. In diesem Fall ist auf Freischlag für die Verteidiger zu entscheiden. Ist der Spieler weiter als 5 m vom Schützen entfernt oder trifft der geschlenzte Ball den Körper eines Verteidigers unterhalb des Knies, ist eine erneute Strafecke zu verhängen, sofern nicht wegen Verhinderung eines Tores auf 7 m-Ball zu entscheiden ist. Wenn der Ball den Schußkreis um mehr als 5 m verlassen hat, gilt die Strafecke als beendet, und die besonderen Bestimmungen für deren Durchführung sind aufgehoben. Eine vor Ablauf der 1. oder 2. Halbzeit verhängte Strafecke
wird auch nach Ablauf der regulären Spielzeit noch ausgeführt. Eine solche
„Schlußstrafecke“ ist dann beendet, wenn ein Tor erzielt wird, wenn ein
Angreifer einen Regelverstoß begeht, wenn der Ball den Schußkreis um mehr als
5 m oder zum zweiten Mal verlassen hat und wenn der Ball von einem Angreifer
oder unabsichtlich von einem Verteidiger ins Grundlinienaus geht. Begeht ein
Verteidiger einen Regelverstoß, der mit einer erneuten Strafecke oder mit einem
7 m-Ball zu ahnden ist, muß die Spielzeit bis zur Beendigung dieser Spielstrafe
verlängert werden. Die Schiedsrichter müssen den Spielern nicht gesondert
mitteilen, daß es sich um eine „Schlußstrafecke“ handelt. Der
Schiedsrichter, in dessen Spielfeldhälfte die Situation entstanden ist, pfeift
das Spiel nach Beendigung der Strafecke ab. |
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