Hockey Entscheidungen

Erwachsenenpass für MJB-Spieler?

Entscheidung des Bundesoberschiedsgerichts

Spielwertungen bei Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers

24.08.2010 - Nach der Entscheidung des BOSG, dass der Spieler Chr. F. nicht spielberechtigt war, wertete die Staffelleitung alle Spiele der Hinrunde, in denen Chr. F. zum Einsatz kam, gemäss § 20 Abs. 2 der SpO DHB mit 3:0 gegen den Verein des Spielers. Hiergegen beschwerte sich der Verein, der im ersten Verfahren Recht bekommen hatte. Er argumentierte, dass nur er gegen das ursprüngliche Ergebnis Widerspruch erhoben hätte, und daher nur dieses Spiel gewertet werden dürfte.

Diese Ansicht wurde von allen Instanzen (ZA, VSG und BOSG) verworfen.

» Entscheidung des BOSG (PDF)

 

Entscheidung des Bundesoberschiedsgerichts

Keine Spielgenehmigung als Erwachsene für männliche Jugend-B-Spieler!

26.06.2010 - Im Fall Christopher Funke hat das BOSG am 11. Juni 2010 entschieden, dass eine Spielgenehmigung im Erwachsenenbereich für männliche Jugend-B-Spieler unzulässig ist. Die anderslautenden Entscheidungen des ZA und des Verbandsschiedsgerichts des OHV wurden aufgehoben.

» Entscheidung des BOSG (PDF)

 

Sonderspielgenehmigung

Spielordnungsverstoß oder rechtfertigbare Ausnahme?

24.04.2009 - In der Saison 2006/07 erteilte der HV Baden-Württemberg der Nationalspielerin Denise Rutschmann (geb. Klecker) die Genehmigung, bei den 1. Herren des HV Schwennigen mitzuspielen. Dieser Vorgang fand seinerzeit viel Aufmerksamkeit in der Presse. So berichtete die Berliner Zeitung am 2. Juli 2007:

Olympiasiegerin spielt in Männerteam
Olympiasiegerin Denise Rutschmann hat nach langem Kampf erstmals in einer Männer-Mannschaft mitspielen dürfen. Die 35-Jährige gewann am Sonntag mit dem HV Schwenningen die Oberliga-Partie gegen die Stuttgarter Kickers II mit 6:2. Eine Spielberechtigung war Rutschmann, die unter ihrem Mädchennamen Klecker 2004 in Athen Gold holte, lange verweigert worden, weil die Konkurrenz eine Bevorzugung der Nationalspielerin durch die Schiedsrichter befürchtete. "Nach meiner Babypause habe ich erst zwei Mal trainiert. Aber dafür war es ganz okay", sagte sie.

Und die Presseagentur dpa titelte: Auf dem Feld wird Denise zum "Dennis".

» Sonderspielberechtigung des HBW (PDF)

 

Weniger Aufmerksamkeit erregte - bisher - die Genehmigung des Ostdeutschen HV einen MJB-Spieler in der Regionalliga Ost bei den Herren mitspielen zu lassen:

Der OHV hat in Abstimmung mit dem Sächsischen Hockey-Verband dem Spieler Christopher Funke, geb. 24.04.1993, die Spielgenehmigung für die Regionalliga Ost Herren erteilt.
Der ZA hat dem zugestimmt.

» Entscheidung des ZA vom 24.04.2009 (PDF)

Gegen den Spielausgang (1:1) eines Spiels der Regionalliga Ost, in dem dieser Spieler eingesetzt wurde, legte der gegnerische Verein Widerspruch ein, da ein nicht spielberechtigter Spieler eingestzt worden sei. Dieser Widerspruch wurde vom ZA und dann auch vom SG des OHV als unbegründet zurückgewisen.

» Entscheidung des Schiedsgerichts des OHV vom 10.03.2010 (PDF)

Anmerkung
Im Fall Rutschmann waren die tatsächlichen Auswirkungen auf den Spielbetrieb gering: Denise Rutschmann nahm nach wenigen Einsätzen ihre 2. Baby-Pause.

Christopher Funke dagegen nahm an allen Spielen der Hinrunde 2009 teil. Nachdem das BOSG im Juni 2010 die Spielgenehmigung für ungültig erklärte, verlor sein Verein nach § 20 (10) SPO DHB a.F. alle Punkte der Hinrunde.

Mit dieser Wertung stieg der ursprüngliche Beschwerdeführer ab, da er durch die Wertung 2 Punkte am grünen Tisch erhielt, sein unmittelbarer Abstiegskonkurrent jedoch 3 Punkte. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer erneut Einspruch, blieb aber durch alle Instanzen hindurch erfolglos.

Mit Wirkung vom 1.8.2011 hat der SOA die einschlägigen Regelung des § 20 SPO DHB entscheidet verändert. Nach dem neu gefassten § 20 Abs. 1 SPO DHB ist ein Spielerpass, der an sich nicht hätte ausgestellt werden dürfen, gültig, sofern er nicht durch bewusst fehlerhafte Angaben des beantragenden Vereins oder des Spielers erlangt worden ist; er muss allerdings unverzüglich nach Bekanntwerden des Sachverhalts mit Wirkung für die Zukunft eingezogen werden. Der neu eingefügte § 20 Abs. 14 SPO DHB sieht vor, dass die Änderung der Spielwertung wegen des Einsatzes eines nicht spielberechtigten Spielers durch den ZA oder den Staffelleiter unmittelbar nach Kenntnisnahme des Sachverhalts, spätestens
innerhalb von vier Spieltagen nach dem betroffenen Meisterschaftsspiel getroffen und dem
betroffenen Verein unverzüglich mitgeteilt werden. Diese zeitliche Begrenzung gilt nur dann nicht, sofern die
Spielberechtigung durch bewusst fehlerhafte Angaben des Vereins oder des Spielers erlangt worden
ist.

 
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